Häufige Fragen

Der Kunde lagert selbstständig sein Lagergut in zugeteilten Lagerboxen ein.

Die Lagerräume sind nicht einsehbare, sichere, saubere, trockene und einzeln verschlossenen Boxen. Die Größen variieren von 7-20 m2. Als Beispiel, unten sehen Sie eine Box der Kategorie L.

Es ist möglich, einen Lagerraum ab 1 Monat zu mieten, ohne zeitliche Beschränkung. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche. Die Miete wird bei einer Kündigung Tag genau abgerechnet.

Nach telefonischer Terminvereinbarung in den Geschäftsräumen der Hohenlimburger Strasse 195 wird der Vertrag am Computer erstellt.

Dafür benötigen wir den gültigen Personalausweis des Mieters und seine Bankdaten.

Die erste Rechnung setzt sich aus einer Kaution (eine volle Monatsmiete) und der ersten Monatsmiete zusammen. Diese muss bei Vertragsabschluss sofort beglichen werden. Außer der monatlichen Miete gibt es keine Nebenkosten oder versteckten Kosten.

Zusätzliche Kosten könnten nur entstehen, wenn der gekündigte Lagerraum verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben wird. Für Gewerbetreibende verstehen sich die Preise zzgl. 19 % MwSt.

Die erste Rechnung wird entweder Bar gezahlt oder mit der EC-Karte beglichen. Die folgenden Mieten werden von den Kunden bevorzugt über das SEPA Lastschriftverfahren bezahlt. Auch die Einrichtung eines Dauerauftrages ist möglich.

Der Kunde hat nach Vertragsabschluss sofort die Möglichkeit in seine Box einzulagern.

Zugangszeiten zu der Box: kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung.

Verfügbarkeit vorausgesetzt, kann der Kunde jederzeit seine Lagergröße seinem Bedarf anpassen, durch Mietung einer zusätzlichen Box oder durch einen Umzug in eine neue Box. Die Miete und die Kaution werden hier Tag genau angepasst.

Die Boxen sind mit speziellen Sicherheitsschlössern ausgestattet. Bei Mietbeginn erhält der Kunde ein Schloss mit 2 Schlüsseln ausgehändigt für die eigene Box.

Lagerung leicht entzündlicher, sowie toxischer Stoffe, Waffen, Bargeld, Chemikalien oder Drogen sind nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für die Lagerung verderblicher Ware oder Lebewesen.

Versichern ist Mietersache

Wir empfehlen allen Kunden, die eingelagerten Gegenstände zu versichern. Da sich die Rechtslage wie bei einer Mietwohnung verhält, ist eine Abdeckung über ihre private Hausratversicherung möglich. Diese Versicherung ist aber eine freiwillige Entscheidung des Mieters.